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Mehrsprachige Produktdaten: Deutsch, Französisch und Italienisch im PIM
Wer in der ganzen Schweiz verkauft, braucht Produktdaten auf Deutsch, Französisch und oft auch auf Italienisch. Für manche Inhalte schreibt das Gesetz die Sprachen vor, für andere entscheiden Kundschaft und Marktplätze. Ein PIM-System hält die Übersetzungen zusammen, zeigt, welche Sprache vollständig ist, und gibt jedem Kanal die passende Fassung. Dieser Beitrag zeigt, was Schweizer Vorschriften verlangen, wie ein PIM Mehrsprachigkeit abbildet und welche Fragen Sie Anbietern stellen sollten.
Kurz zusammengefasst
- Warn- und Sicherheitshinweise in Textform müssen nach der Produktesicherheitsverordnung in allen drei Amtssprachen vorliegen, also Deutsch, Französisch und Italienisch, sofern Symbole nicht ausreichen (Art. 8 und 11 PrSV).
- Gebrauchsanleitungen müssen in der Amtssprache des Landesteils vorliegen, in dem das Produkt voraussichtlich verwendet wird. Für Medizinprodukte gilt grundsätzlich: alle drei Amtssprachen. Für vorverpackte Lebensmittel genügt mindestens eine Amtssprache.
- Laut Bundesamt für Statistik sprechen 61 % der Bevölkerung Deutsch als Hauptsprache, rund 23 % Französisch und 8 % Italienisch (2023).
- Ein PIM trennt sprachabhängige von sprachunabhängigen Feldern, zeigt den Übersetzungsstand je Sprache und Kanal und sperrt unvollständige Sprachen für die Ausgabe.
- Für den Schweizer Markt lohnt eine eigene Sprachvariante „Deutsch (Schweiz)“, sobald Sie auch in Deutschland oder Österreich verkaufen: In der Schweiz schreibt man ss statt ß.
Was Schweizer Vorschriften verlangen
Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Sprachvorgaben für Produktinformationen zusammen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung; für einzelne Produktgruppen gelten weitere Regeln.
| Inhalt | Sprachen | Grundlage |
|---|---|---|
| Warn- und Sicherheitshinweise in Textform (Produkte nach Produktesicherheitsrecht) | alle drei Amtssprachen; Symbole dürfen Text ersetzen, wenn sie ausreichend informieren | Art. 8 Abs. 2 und Art. 11 PrSV |
| Betriebs-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen, Informationsbroschüren | Amtssprache des Landesteils, in dem das Produkt voraussichtlich verwendet wird | Art. 8 Abs. 1 PrSV |
| Kennzeichnung und Gebrauchsanweisung von Medizinprodukten | grundsätzlich alle drei Amtssprachen; Ausnahmen, etwa für Produkte nur für Fachpersonen | Art. 16 MepV |
| Kennzeichnung vorverpackter Lebensmittel | mindestens eine Amtssprache, ausnahmsweise eine andere Sprache, wenn die Information eindeutig bleibt | Art. 36 Abs. 2 LGV |
| Produkttitel auf Galaxus | Deutsch Pflicht; Französisch, Italienisch und Englisch möglich | Anleitung von ChannelEngine für Galaxus |
Für ein PIM heisst das: Sicherheitshinweise, Anleitungen und Datenblätter sind nicht nur Marketingtexte, die man bei Bedarf übersetzt. Sie gehören als eigene, sprachabhängige Inhalte ins Datenmodell, mit Pflichtsprachen je Produktgruppe. Wer aus der Schweiz in die EU liefert, muss zusätzlich die Sprachvorgaben der Zielländer erfüllen, etwa nach der Produktsicherheitsverordnung GPSR. Mehr dazu im Beitrag GPSR: Welche Produktdaten die Verordnung verlangt.
Wer welche Sprache spricht
Laut der Erhebung zur Sprache, Religion und Kultur des Bundesamts für Statistik waren 2023 Deutsch und Schweizerdeutsch für 61 % der Bevölkerung Hauptsprache, Französisch für rund 23 %, Italienisch für 8 % und Rätoromanisch für 0,5 %. Englisch nannten 6 %. Mehrfachnennungen waren möglich. Wer nur auf Deutsch verkauft, erreicht also einen grossen Teil des Marktes, verzichtet aber auf die Romandie und das Tessin. Rätoromanisch spielt für Produktdaten praktisch keine Rolle.
Wie ein PIM Mehrsprachigkeit abbildet
Sprachabhängige und sprachunabhängige Felder
Ein Verkaufstext, eine Produktbezeichnung oder ein Sicherheitshinweis existiert je Sprache. Masse, Gewicht, GTIN oder Material als Auswahlwert werden dagegen nur einmal gepflegt und in der jeweiligen Sprache angezeigt. Diese Trennung entscheidet über den Pflegeaufwand: Je mehr Merkmale als Auswahllisten mit übersetzten Werten angelegt sind, desto weniger Freitext muss übersetzt werden.
Sprache oder Sprache und Land
Viele PIM-Systeme arbeiten mit sogenannten Locales, also Kombinationen aus Sprache und Land wie Deutsch (Schweiz) und Deutsch (Deutschland). Das lohnt sich, wenn Sie in mehreren Ländern verkaufen: In der Schweiz schreibt man ss statt ß, Preise, Rechtstexte und Lieferhinweise unterscheiden sich. Eine Rückfallregel, etwa von Deutsch (Schweiz) auf Deutsch (Deutschland), spart Pflege, darf aber Pflichtinhalte nicht ersetzen.
Vollständigkeit je Sprache und Kanal
Ein gutes PIM zeigt für jedes Produkt, welche Sprachen vollständig sind, und gibt nur aus, was für den jeweiligen Kanal fertig ist. So geht ein Produkt nicht mit leerem französischem Text in den Westschweizer Shop. Grundlagen dazu im PIM-Wiki unter Vollständigkeit.
Übersetzungsablauf
Übersetzt wird intern, durch eine Agentur oder mit KI-Übersetzung. Wichtig ist der Ablauf: Das PIM markiert geänderte Ausgangstexte, übergibt sie an die Übersetzung, liest die Ergebnisse wieder ein und lässt sie freigeben. Für den Austausch mit Übersetzungsdiensten hat sich das Format XLIFF etabliert. Ein Glossar mit festen Begriffen sorgt dafür, dass ein Fachbegriff in allen Kanälen gleich übersetzt wird. Mehr dazu im PIM-Wiki unter Lokalisierung und Übersetzungsmanagement.
Medien und Dokumente
Anleitungen, Datenblätter und Bilder mit Text gibt es ebenfalls je Sprache. Das PIM oder das angebundene DAM muss Dateien einer Sprache zuordnen und je Kanal die richtige Fassung ausliefern.
Vier typische Fehler
- Übersetzt wird im Shop statt im PIM. Dann fehlen die Texte in allen anderen Kanälen, und niemand weiss, welche Fassung gilt.
- Ein Feld für alle Sprachen. Texte wie „Akku / batterie / batteria“ in einem Feld lassen sich weder sauber ausgeben noch prüfen.
- KI-Übersetzung ohne Freigabe. Maschinelle Übersetzung spart Zeit, Sicherheitshinweise und Fachbegriffe sollten aber vor der Ausgabe geprüft werden.
- Deutsche Texte aus Deutschland unverändert in der Schweiz. ß, Euro-Preise und deutsche Rechtstexte fallen Schweizer Kundinnen und Kunden sofort auf.
Fragen an PIM-Anbieter
- Wie viele Sprachen und Locales sind im Preis enthalten, und was kostet jede weitere?
- Lassen sich Merkmale einzeln als sprachabhängig oder sprachunabhängig festlegen?
- Zeigt das System die Vollständigkeit je Sprache und Kanal, und kann es unvollständige Sprachen sperren?
- Wie läuft der Übersetzungsablauf: Status, Export und Import (zum Beispiel XLIFF), Anbindung an Übersetzungsdienste und KI-Übersetzung mit Freigabe?
- Gibt es Rückfallregeln zwischen Locales, und lassen sie sich für Pflichtinhalte abschalten?
- Wie werden Dokumente und Bilder je Sprache verwaltet und ausgegeben?
Diese Fragen gehören in die Anforderungsanalyse, nicht erst in die Einführung. Eine Vorlage bietet unsere PIM-Kriterienliste. Welche Systeme Schweizer Integratoren betreuen und was in der Schweiz sonst anders ist, zeigt der Beitrag PIM in der Schweiz.
Fazit
Mehrsprachigkeit ist in der Schweiz keine Zusatzfunktion, sondern Alltag. Sicherheitshinweise, Anleitungen und Medizinprodukte haben feste Sprachvorgaben, Marktplätze und Kundschaft in der Romandie und im Tessin erwarten Französisch und Italienisch. Ein PIM lohnt sich hier vor allem durch Ordnung: jede Information einmal pflegen, je Sprache übersetzen, Vollständigkeit prüfen und je Kanal richtig ausgeben. Planen Sie den Übersetzungsablauf deshalb von Anfang an mit, und prüfen Sie ihn in der Auswahl an echten Beispielen.
Häufige Fragen
In welchen Sprachen brauche ich Produktdaten in der Schweiz?
Das hängt von Produkt und Kanal ab. Warn- und Sicherheitshinweise in Textform müssen nach der Produktesicherheitsverordnung in Deutsch, Französisch und Italienisch vorliegen, Anleitungen in der Amtssprache des Landesteils, in dem das Produkt verwendet wird. Für Verkaufstexte entscheidet der Markt: Wer landesweit verkauft, braucht mindestens Deutsch und Französisch.
Müssen Warnhinweise dreisprachig sein?
Ja, wenn sie als Text erscheinen: Nach Art. 8 der Produktesicherheitsverordnung müssen Warn- und Sicherheitshinweise in Textform in allen schweizerischen Amtssprachen abgefasst sein. Symbole können Text ersetzen, wenn sie ausreichend informieren.
Reicht Deutsch aus Deutschland für den Schweizer Markt?
Für viele Texte ja, aber es fällt auf: In der Schweiz schreibt man ss statt ß, Preise stehen in Franken, Rechtstexte unterscheiden sich. Wer in beiden Ländern verkauft, legt im PIM eigene Locales für Deutsch (Schweiz) und Deutsch (Deutschland) an.
Kann KI die Übersetzung übernehmen?
KI-Übersetzung beschleunigt die Arbeit deutlich. Sicherheitshinweise, Fachbegriffe und Pflichtangaben sollten aber vor der Ausgabe geprüft werden. Ein PIM mit Freigabe-Workflow und Glossar macht das kontrollierbar.
Wie bildet ein PIM Deutsch, Französisch und Italienisch ab?
Über sprachabhängige Felder und Locales: Texte existieren je Sprache, Merkmale wie Masse werden einmal gepflegt und übersetzt angezeigt. Das PIM zeigt den Übersetzungsstand je Sprache und Kanal und gibt nur vollständige Fassungen aus.
Quellen
- Verordnung über die Produktesicherheit (PrSV, SR 930.111), Art. 8 und 11, Stand 1. Januar 2026: Bundespublikation (PDF)
- Medizinprodukteverordnung (MepV, SR 812.213), Art. 16: Text bei droit-bilingue.ch (nicht amtlich)
- Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV, SR 817.02), Art. 36: Text bei justement.ch (nicht amtlich)
- Bundesamt für Statistik: Sprachliche Praktiken in der Schweiz, Ergebnisse der Erhebung zur Sprache, Religion und Kultur 2024 (2025): PDF
- ChannelEngine: Digitec Galaxus: marketplace guide
Stand: November 2026
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